§ 1 Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten enthaltenen oder mit einem Angebot übermittelten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen technischer Daten, Gewicht-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als vereinbart bezeichnet sind. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit seiner Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns annehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Unwesentliche Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen den Auftraggeber in keinem Fall, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Auch nach Ablauf der Lieferfrist oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Auch bei grober Fahrlässigkeit sind Ansprüche auf Ersatz von Verzögerungsschäden auf unsere Haftung für einen im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Schaden ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit betriebliche Gründe dies erfordern.
Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst der dazugehörigen AGB versandt. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Weg bestellter Ware sind wir berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung etwa nach Prüfung der Bonität des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Im Fall der Nichtlieferung oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Etwa bereits geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Lieferungen
Lieferzeiten und Termine gelten nur als annährend vereinbart, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Fixtermin vereinbart. Sie sind eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet wurde. Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Lager Meppen.
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gehen mit Übergabe an den ersten Beförderer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, auf den Auftraggeber über, ohne dass es hierzu einer Anzeige bedarf. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe, bei Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Person auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist. Der Auftraggeber hat für eine Übernahme und Sicherung der Ware am Lieferort zu sorgen. Für Schwund und Beschädigung der Ware nach dem Abladen haften wir nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware getrennt von Waren anderer zu lagern.
§ 4 Preise
Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten genannten Preise verstehen sich ab Lager, ausschließlich Fracht und Verpackung, sofern nicht anders angegeben. Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Preises zu entrichten. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart wurde, bei Lieferung in Vorkasse fällig. Bei Zahlungsverzug tritt eine Liefersperre ein. Gerät der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Bei Unternehmen behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Auftraggeber hat das Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis stammt. Bei Teillieferung steht uns das Recht zu, Teilzahlungen zu verlangen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang der Zahlung aus diesem Vertrag unser Eigentum. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen Zugriff auf die Ware im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Auftraggebers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht und dass der Auftraggeber diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder Verbindung / Vermischung enstandenen Sachen sind Vorbehaltswaren im Sinne dieser Bedingungen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes des Vorbehaltgegenstandes zum Wert des übrigen Gegenstandes. Soweit die Ware wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes geworden ist, verpflichtet sich der Auftraggeber uns bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine auf Verlangen die Demontage der Gegenstände zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vorgenannten Rechte, so ist er zu Schadensersatz verpflichtet. Kosten der Demontage, Wertminderung und sonstige entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung von Waren durch den Auftraggeber erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns.
§ 6 Widerruf und Rückgabe
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
AKOTEC Produktionsgesellschaft mbH
Grundmühlenweg 3
16278 Angermünde/Germany
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzung (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Werteratz geleistet werden. Bei Überlassung der Waren gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Waren ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße ngebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was den Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EURO nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht worden ist. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung oder Ware, für uns mit ihrem Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistungen mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Das Widerrufsrecht erlischt ebenfalls vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferung von Waren nach speziellen Wünschen und Kundenspezifikationen.
§ 7 Gewährleistung
Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nicht zu. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen, Verbraucher innerhalb von zwei Monaten, ab Empfang der Ware oder bei Abnahme einer Leistung schriftlich anzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf bewogen, trifft ihn für eine Kaufentscheidung die Beweislast. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben ein Schadensersatzanspruch nicht zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz ist auf die Differenz zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache beschränkt. Ist der Auftraggeber, Unternehmer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Waren dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben unberührt. Wir übernehmen keine Haftung für Sturm-, Wetter- oder ähnlich veranlasste Schäden. Nimmt der Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung Veränderungen an der Ware vor, erlischt unsere Gewährleistung.
Weitergehende Schäden (Personen- und/oder Sachschäden), die durch fehlerhafte Produkte aus unserem Haus verursacht worden sind, werden im Rahmen der Produkthaftung ebenfalls von uns übernommen. Ausgenommen sind Dienstleistungskosten und Kosten für die Beseitigung des Mangels (Austauschkosten, Fahrtkosten etc.). Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist die fachgerechte Befüllung der Anlage gemäß ÖNORM H5195-1 bzw. VDI 2035.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Eine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten besteht nicht. Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach Art und Weise vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Wir haften nicht für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und eigenmächtige Reparaturen. Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung.
§ 9 Schlußbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Meppen. Gerichtstand ist Meppen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder damit einhergehende Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand März 2019
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